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Frist für alte Heizkessel am 1.11.2004 abgelaufen !
Alle, die ihre alte Heizung noch nicht modernisiert haben, müssen sich jetzt beeilen:

Am 1.11.2004 war der letzte Stichtag für die Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (BImSchV).
Seit dem dürfen alle Heizungen die Grenzwerte der BImSchV endgültig nicht mehr überschreiten.
Heizkessel, die den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswert nicht mehr erfüllen, sind auszutauschen.

Gemäß Energieeinsparverordnung müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, bis spätestens 31. Dezember 2006 außer Betrieb gesetzt werden.

Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden, aber die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte einhalten, oder deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert wurde, müssen spätestens bis 31. Dezember 2008 außer Betrieb gesetzt werden.

Wer schneller reagiert, kann gleichzeitig etwas für sein Portemonnaie tun - denn die alten Kessel "verheizen" eine Menge Geld.
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